AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Betreuungs-/Haussittingverträge mit der Firma IWW-Müller, Inh. Mandy Müller, Fellenbergstr. 9h, 87463 Dietmannsried und dem Auftraggeber.

§ 2 Durchführung des Auftrages
1. Für den vertraglich vereinbarten Zeitraum werden die Wohn-/ Geschäftsräumlichkeiten, der Garten und die Außenanlagen in dem im Vertrag genannten Rahmen versorgt. Die Firma IWW-Müller verpflichtet sich, die ihr anvertrauten Räume mit größter Sorgfalt zu begehen. Wir achten auf den Erhalt von Inventar, Hausrat, Gebäude und Pflanzen.
2. Die Firma IWW-Müller verpflichtet sich, die ihr erteilten Aufträge verantwortungsbewusst und mit größtmöglicher Sorgfalt nach bestem Wissen und Können auszuführen. Die Firma IWW-Müller sichert dem Kunden absolute Diskretion zu.  Informationen bzgl. des Betreuungsauftrages werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
3. Der Kunde übergibt der Firma IWW-Müller oder deren Mitarbeiter persönlich alle nötigen Schlüssel zur Auftragsausführung. Sollte die Schlüsselübergabe nicht persönlich stattfinden, entfällt jegliche Haftung für die Schlüssel.
4. Zutritt zu Ihren Räumen haben nur die Mitarbeiter von IWW-Müller. Bei nötigen Fremddiensten (Handwerker etc.) werden diese unter Beaufsichtigung von IWW-Müller eingelassen. Nachschlüssel werden nicht angefertigt. Für den Verlust von Schlüsseln (nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit) kommt IWW-Müller ebenso auf wie für eventuelle Schlossersatzkosten.
5. Gebäude und Inventar müssen sich bei Übergabe an IWW-Müller in einem sicheren und einwandfreien Zustand befinden. Offensichtliche Mängel sind der Fa. IWW-Müller unverzüglich nach Vertragsabschluss anzuzeigen. Versäumt der Kunde dies ist die  Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Vertragsende ausgeschlossen. Es sei denn es handelt sich um verdeckte Schäden. Verdeckte Schäden sind unverzüglich nach Kenntnisnahme, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsbeendigung anzuzeigen. Wird eine solche Anzeige versäumt, ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen.
6. Geld und Wertgegenstände müssen sicher verschlossen aufbewahrt werden. Wird dies vom Auftraggeber unterlassen, übernimmt IWW-Müller keinerlei Haftung bei Verlust.
7. Sollen bestimmte Räume von IWW-Müller nicht betreten werden, müssen diese verschlossen sein, unterliegen dann aber auch nicht der Aufsichtspflicht. Eine Haftung für entstehende Schäden in diesen räumen übernimmt IWW-Müller nicht.
8. IWW-Müller achtet zu den vereinbarten Zeiten auf ungewöhnliche Vorkommnisse und Gefahren, die dem Besitzer unverzüglich mitgeteilt werden. IWW-Müller verständigt gegebenenfalls Polizei, Feuerwehr oder den Handwerkernotdienst (z.B. bei Brand, Einbruch, Rohrbruch). Kosten die dadurch entstehen, gehen zu Lasten des Besitzers, da es sich um Schadensminderungskosten handeln.
9. Übernimmt die IWW-Müller die Annahme von Heizöl im Auftrag des Kunden, wird nur die Menge durch die Fa. IWW-Müller angenommen, wie im Auftrag vermerkt ist. Der Kunde hat  dies der IWW-Müller bei Vertragsabschluss mitzuteilen. Eine Haftung für dessen Richtigkeit wird ausgeschlossen. Die Kellerräume inkl. Heizungsraum müssen frei zugänglich sein. Die  Anschaltung der Heizung  nach der Befüllung des Heizungstankes erfolgt nur auf ausdrücklichem und schriftlichem Wunsch des Kunden.  Eine Haftung für Folgeschäden durch das Anschalten der Heizung übernimmt die IWW-Müller nicht. 
10. Über die genaue Pflanzenpflege wird IWW-Müller vom Kunden bei Vertragsabschluss informiert. Sollen bei der Pflanzenpflege Dünger, Ungeziefervernichtungsmittel, Gartengeräte oder dergleichen verwendet werden, müssen auch diese kostenfrei zur Verfügung gestellt werden und erforderliche Informationen im Umgang erteilt werden. Bei Schäden, die aus falschen Informationen und Nichtbereitstellung der Hilfsmittel erfolgen, übernimmt ausschließlich der Auftraggeber die Haftung.
11. Zur Klein-Tierbetreuung ist ausreichend Futter und sonstiges Zubehör kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Es wird ausschließlich das vorgegebene Futter verwendet. Vom Auftraggeber wird versichert, dass das zu betreuende Kleintier gesund ist. Über Krankheiten, Ungezieferbefall und evtl. auffälliges Verhalten des Tieres informiert der Auftraggeber bei Vertragsabschluss. IWW-Müller weist darauf hin, dass  die Inhaberin oder Mitarbeiter keine spezifische Ausbildung im Bereich der Betreuung, insbesondere keine Ausbildung zum Tierpfleger genossen haben.
12. Bei möglicher Kapazität kann ein Auftrag telefonisch zum bisherigen Preis verlängert werden. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung des Auftrags.
13. Sollte der Kunde nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück kehren und den Auftrag telefonisch, per SMS oder per Email verlängert haben, wird davon ausgegangen, dass die Betreuung des Objekts und des Tieres kostenpflichtig zu den vereinbarten Preisen fortgesetzt werden soll. Die Betreuung kann nur je nach Kapazität weiter erfolgen.
14. Sollte der IWW-Müller eine Fortsetzung nicht möglich sein, werden die Schlüssel der Vertrauensperson übergeben. Wurde der IWW-Müller keine Vertrauensperson benannt bzw. steht sie nicht zur Verfügung, wird versucht die Betreuung von Tieren in die Hände eines Nachbarn des Kunden zu geben. Sollte dies nicht möglich oder im Betreuungsvertrag ausdrücklich vom Kunden untersagt worden sein, werden die Tiere in der nächstgelegenen Tiersammelstelle abgegeben. Für weiter entstehende Kosten haftet der Kunde.

§ 3 Preise/Zahlungsbedingungen
1. Alle veröffentlichten und vereinbarten Preise verstehen sich als Endpreise in Euro.
2. Sollten keine anderslautenden Vereinbarung über Zahlungsbedingungen im Auftrag getroffen worden sein, gilt folgende Vereinbarung: Eine Vorauszahlung ist in Höhe von 50% des Auftragswertes innerhalb von 7 Tagen nach Auftragserteilung spätestens 14 Tage vor Beginn der Betreuung auf das genannte Bankkonto zu überweisen. Ist der Vertrag kurzfristig vor Auftragsbeginn geschlossen worden, so muss die Anzahlung spätestens 2 Tage vor Auftragsbeginn auf dem Konto der IWW-Müller sein.
Die Restzahlung ist sofort nach Beendigung des Auftrages fällig.

§ 4 Haftung
Ergänzend zu den bereits unter § 2 aufgeführten Haftungsregelungen gilt Folgendes:
1. Für Schäden, welche die betreuten Tiere am Eigentum und/oder der körperlichen Unversehrtheit der IWW-Müller und deren Mitarbeitern  und/oder Dritten verursachen, haftet allein der Kunde.
2. Bei Schäden an der betreuten Wohnung, (incl. Inventar und Pflanzen) und der dazugehörenden Sondernutzungsrechten während der Betreuung haftet die IWW-Müller wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Bei Gesundheitsschäden des betreuten Tieres, dem Abhandenkommen, dem Ableben oder Schäden während unserer Abwesenheit innerhalb der Betreuungszeit haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ausdrücklich ausgeschlossen ist eine weitergehende Haftung.

§ 5 Notfallregelung
1. Bei Gefahr von Hab und Gut oder Krankheit von Tieren informiert die IWW-Müller nach Möglichkeit zunächst den Kunden, alternativ die von ihm benannte Vertrauensperson.
2. Erforderlichenfalls, z. B. bei Sturmschaden, Brand, Wasserschaden oder Einbruch verständigt die IWW-Müller auch selbstständig auf Rechnung des Kunden die Feuerwehr, Polizei oder den Handwerkernotdienst.
3. Bei Erkrankung von Tieren schaltet die IWW-Müller, sofern keine Rücksprache möglich ist, selbstständig den Tierarzt ein oder sucht eine Notfallklinik auf. Für den Fall, dass der Kunde oder die Vertrauensperson nicht zu erreichen ist, ist die IWW-Müller bevollmächtigt, über die erforderliche Behandlung nach dem Rat des Tierarztes zu entscheiden.
4. Sollte ein Tierarztbesuch innerhalb des Betreuungszeitraumes nötig sein, werden die Untersuchungs- und Behandlungskosten sowie der Zeitaufwand und die Transportkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
5. Kosten für öfters Erscheinen bei Trockenheit der somit verbundene höhere Giesaufwand, Tierarztbesuche, Medikamente, zusätzliches Futter bei nicht ausreichendem Vorrat und zusätzliche Hilfsmittel sind vom Kunden zu tragen. Nach Absprache und Vereinbarung sind weitere Zusatzdienste möglich und werden extra berechnet.

§ 6 Stornierung / Änderungen des Auftrages / Rücktritt
1. Storniert, kündigt oder tritt der Kunde vom Vertrag bzw. von seiner Buchung zurück und zwar weniger als 14 Tage vor dem Betreuungsbeginn, so wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 % der vereinbarten Vertragssumme zur Zahlung fällig; mindestens jedoch 10,00 EUR. Die Bearbeitungsgebühr ist der Höhe nach auf 100,00 EUR begrenzt.
2. Gewünschte Änderungen des Auftrags, Verschiebung der Anfangs- oder Endzeit, der Anzahl der Termine etc. sind uns unverzüglich mitzuteilen. Sollten diese Änderungen unsere Kapazitäten übersteigen und uns damit die Ausführung des Auftrages nicht möglich sein, haben wir das Recht vom Vertrag zurück zu treten.
3. Wird die vereinbarte Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin erbracht und auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht geleistet, behalten wir uns vor vom Vertrag zurück zu treten. Den daraus resultierenden Schaden hat der Kunde zu tragen.

§ 7 Sonstiges
1. Sollte einer der vorstehenden Bestandteile dieser AGB´s ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile davon unberührt, soweit diese für sich noch dem Sinn und Zweck des geschlossenen Vertrages entsprechen. Der unwirksame Bestandteil soll, falls erforderlich durch einen wirksamen Bestandteil ersetzt werden, welcher der unwirksamen Position dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt.
2. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.