AGB -
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für alle Betreuungs-/Haussittingverträge mit
der Firma IWW-Müller, Inh. Mandy Müller,
Fellenbergstr. 9h, 87463 Dietmannsried und dem
Auftraggeber.
§ 2 Durchführung des Auftrages
1. Für den vertraglich vereinbarten Zeitraum werden
die Wohn-/ Geschäftsräumlichkeiten, der Garten und die
Außenanlagen in dem im Vertrag genannten Rahmen
versorgt. Die Firma IWW-Müller verpflichtet sich, die
ihr anvertrauten Räume mit größter Sorgfalt zu
begehen. Wir achten auf den Erhalt von Inventar,
Hausrat, Gebäude und Pflanzen.
2. Die Firma IWW-Müller verpflichtet sich, die ihr
erteilten Aufträge verantwortungsbewusst und mit
größtmöglicher Sorgfalt nach bestem Wissen und Können
auszuführen. Die Firma IWW-Müller sichert dem Kunden
absolute Diskretion zu. Informationen bzgl. des
Betreuungsauftrages werden vertraulich behandelt und
nicht an Dritte weitergegeben.
3. Der Kunde übergibt der Firma IWW-Müller oder deren
Mitarbeiter persönlich alle nötigen Schlüssel zur
Auftragsausführung. Sollte die Schlüsselübergabe nicht
persönlich stattfinden, entfällt jegliche Haftung für
die Schlüssel.
4. Zutritt zu Ihren Räumen haben nur die Mitarbeiter
von IWW-Müller. Bei nötigen Fremddiensten (Handwerker
etc.) werden diese unter Beaufsichtigung von
IWW-Müller eingelassen. Nachschlüssel werden nicht
angefertigt. Für den Verlust von Schlüsseln (nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit) kommt IWW-Müller
ebenso auf wie für eventuelle Schlossersatzkosten.
5. Gebäude und Inventar müssen sich bei Übergabe an
IWW-Müller in einem sicheren und einwandfreien Zustand
befinden. Offensichtliche Mängel sind der Fa.
IWW-Müller unverzüglich nach Vertragsabschluss
anzuzeigen. Versäumt der Kunde dies ist die
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach
Vertragsende ausgeschlossen. Es sei denn es handelt
sich um verdeckte Schäden. Verdeckte Schäden sind
unverzüglich nach Kenntnisnahme, spätestens innerhalb
von 7 Tagen nach Vertragsbeendigung anzuzeigen. Wird
eine solche Anzeige versäumt, ist die Geltendmachung
von Ansprüchen ausgeschlossen.
6. Geld und Wertgegenstände müssen sicher verschlossen
aufbewahrt werden. Wird dies vom Auftraggeber
unterlassen, übernimmt IWW-Müller keinerlei Haftung
bei Verlust.
7. Sollen bestimmte Räume von IWW-Müller nicht
betreten werden, müssen diese verschlossen sein,
unterliegen dann aber auch nicht der Aufsichtspflicht.
Eine Haftung für entstehende Schäden in diesen räumen
übernimmt IWW-Müller nicht.
8. IWW-Müller achtet zu den vereinbarten Zeiten auf
ungewöhnliche Vorkommnisse und Gefahren, die dem
Besitzer unverzüglich mitgeteilt werden. IWW-Müller
verständigt gegebenenfalls Polizei, Feuerwehr oder den
Handwerkernotdienst (z.B. bei Brand, Einbruch,
Rohrbruch). Kosten die dadurch entstehen, gehen zu
Lasten des Besitzers, da es sich um
Schadensminderungskosten handeln.
9. Übernimmt die IWW-Müller die Annahme von Heizöl im
Auftrag des Kunden, wird nur die Menge durch die Fa.
IWW-Müller angenommen, wie im Auftrag vermerkt ist.
Der Kunde hat dies der IWW-Müller bei
Vertragsabschluss mitzuteilen. Eine Haftung für dessen
Richtigkeit wird ausgeschlossen. Die Kellerräume inkl.
Heizungsraum müssen frei zugänglich sein. Die
Anschaltung der Heizung nach der Befüllung des
Heizungstankes erfolgt nur auf ausdrücklichem und
schriftlichem Wunsch des Kunden. Eine Haftung
für Folgeschäden durch das Anschalten der Heizung
übernimmt die IWW-Müller nicht.
10. Über die genaue Pflanzenpflege wird IWW-Müller vom
Kunden bei Vertragsabschluss informiert. Sollen bei
der Pflanzenpflege Dünger,
Ungeziefervernichtungsmittel, Gartengeräte oder
dergleichen verwendet werden, müssen auch diese
kostenfrei zur Verfügung gestellt werden und
erforderliche Informationen im Umgang erteilt werden.
Bei Schäden, die aus falschen Informationen und
Nichtbereitstellung der Hilfsmittel erfolgen,
übernimmt ausschließlich der Auftraggeber die Haftung.
11. Zur Klein-Tierbetreuung ist ausreichend Futter und
sonstiges Zubehör kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Es wird ausschließlich das vorgegebene Futter
verwendet. Vom Auftraggeber wird versichert, dass das
zu betreuende Kleintier gesund ist. Über Krankheiten,
Ungezieferbefall und evtl. auffälliges Verhalten des
Tieres informiert der Auftraggeber bei
Vertragsabschluss. IWW-Müller weist darauf hin,
dass die Inhaberin oder Mitarbeiter keine
spezifische Ausbildung im Bereich der Betreuung,
insbesondere keine Ausbildung zum Tierpfleger genossen
haben.
12. Bei möglicher Kapazität kann ein Auftrag
telefonisch zum bisherigen Preis verlängert werden. Es
besteht kein Anspruch auf Verlängerung des Auftrags.
13. Sollte der Kunde nicht zum vereinbarten Zeitpunkt
zurück kehren und den Auftrag telefonisch, per SMS
oder per Email verlängert haben, wird davon
ausgegangen, dass die Betreuung des Objekts und des
Tieres kostenpflichtig zu den vereinbarten Preisen
fortgesetzt werden soll. Die Betreuung kann nur je
nach Kapazität weiter erfolgen.
14. Sollte der IWW-Müller eine Fortsetzung nicht
möglich sein, werden die Schlüssel der
Vertrauensperson übergeben. Wurde der IWW-Müller keine
Vertrauensperson benannt bzw. steht sie nicht zur
Verfügung, wird versucht die Betreuung von Tieren in
die Hände eines Nachbarn des Kunden zu geben. Sollte
dies nicht möglich oder im Betreuungsvertrag
ausdrücklich vom Kunden untersagt worden sein, werden
die Tiere in der nächstgelegenen Tiersammelstelle
abgegeben. Für weiter entstehende Kosten haftet der
Kunde.
§ 3 Preise/Zahlungsbedingungen
1. Alle veröffentlichten und vereinbarten Preise
verstehen sich als Endpreise in Euro.
2. Sollten keine anderslautenden Vereinbarung über
Zahlungsbedingungen im Auftrag getroffen worden sein,
gilt folgende Vereinbarung: Eine Vorauszahlung ist in
Höhe von 50% des Auftragswertes innerhalb von 7 Tagen
nach Auftragserteilung spätestens 14 Tage vor Beginn
der Betreuung auf das genannte Bankkonto zu
überweisen. Ist der Vertrag kurzfristig vor
Auftragsbeginn geschlossen worden, so muss die
Anzahlung spätestens 2 Tage vor Auftragsbeginn auf dem
Konto der IWW-Müller sein.
Die Restzahlung ist sofort nach Beendigung des
Auftrages fällig.
§ 4 Haftung
Ergänzend zu den bereits unter § 2 aufgeführten
Haftungsregelungen gilt Folgendes:
1. Für Schäden, welche die betreuten Tiere am Eigentum
und/oder der körperlichen Unversehrtheit der
IWW-Müller und deren Mitarbeitern und/oder
Dritten verursachen, haftet allein der Kunde.
2. Bei Schäden an der betreuten Wohnung, (incl.
Inventar und Pflanzen) und der dazugehörenden
Sondernutzungsrechten während der Betreuung haftet die
IWW-Müller wir nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung wird
ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Bei Gesundheitsschäden des betreuten Tieres, dem
Abhandenkommen, dem Ableben oder Schäden während
unserer Abwesenheit innerhalb der Betreuungszeit
haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Ausdrücklich ausgeschlossen ist eine weitergehende
Haftung.
§ 5 Notfallregelung
1. Bei Gefahr von Hab und Gut oder Krankheit von
Tieren informiert die IWW-Müller nach Möglichkeit
zunächst den Kunden, alternativ die von ihm benannte
Vertrauensperson.
2. Erforderlichenfalls, z. B. bei Sturmschaden, Brand,
Wasserschaden oder Einbruch verständigt die IWW-Müller
auch selbstständig auf Rechnung des Kunden die
Feuerwehr, Polizei oder den Handwerkernotdienst.
3. Bei Erkrankung von Tieren schaltet die IWW-Müller,
sofern keine Rücksprache möglich ist, selbstständig
den Tierarzt ein oder sucht eine Notfallklinik auf.
Für den Fall, dass der Kunde oder die Vertrauensperson
nicht zu erreichen ist, ist die IWW-Müller
bevollmächtigt, über die erforderliche Behandlung nach
dem Rat des Tierarztes zu entscheiden.
4. Sollte ein Tierarztbesuch innerhalb des
Betreuungszeitraumes nötig sein, werden die
Untersuchungs- und Behandlungskosten sowie der
Zeitaufwand und die Transportkosten dem Kunden in
Rechnung gestellt.
5. Kosten für öfters Erscheinen bei Trockenheit der
somit verbundene höhere Giesaufwand, Tierarztbesuche,
Medikamente, zusätzliches Futter bei nicht
ausreichendem Vorrat und zusätzliche Hilfsmittel sind
vom Kunden zu tragen. Nach Absprache und Vereinbarung
sind weitere Zusatzdienste möglich und werden extra
berechnet.
§ 6 Stornierung / Änderungen des Auftrages / Rücktritt
1. Storniert, kündigt oder tritt der Kunde vom Vertrag
bzw. von seiner Buchung zurück und zwar weniger als 14
Tage vor dem Betreuungsbeginn, so wird eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 % der vereinbarten
Vertragssumme zur Zahlung fällig; mindestens jedoch
10,00 EUR. Die Bearbeitungsgebühr ist der Höhe nach
auf 100,00 EUR begrenzt.
2. Gewünschte Änderungen des Auftrags, Verschiebung
der Anfangs- oder Endzeit, der Anzahl der Termine etc.
sind uns unverzüglich mitzuteilen. Sollten diese
Änderungen unsere Kapazitäten übersteigen und uns
damit die Ausführung des Auftrages nicht möglich sein,
haben wir das Recht vom Vertrag zurück zu treten.
3. Wird die vereinbarte Anzahlung nicht bis zum
vereinbarten Termin erbracht und auch nach Ablauf
einer angemessenen Nachfrist nicht geleistet, behalten
wir uns vor vom Vertrag zurück zu treten. Den daraus
resultierenden Schaden hat der Kunde zu tragen.
§ 7 Sonstiges
1. Sollte einer der vorstehenden Bestandteile dieser
AGB´s ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile davon
unberührt, soweit diese für sich noch dem Sinn und
Zweck des geschlossenen Vertrages entsprechen. Der
unwirksame Bestandteil soll, falls erforderlich durch
einen wirksamen Bestandteil ersetzt werden, welcher
der unwirksamen Position dem Sinn und Zweck nach am
nächsten kommt.
2. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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